Diözesane Anweisungen für die Liturgie zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften ab 01.01.2021
15.01.2021

Liebe Pfarrgemeinde,
die Mitfeier der Gottesdienste ist mit bestimmten Auflagen verbunden, an die wir uns alle, im Interesse der Gesundheit aller, auch halten werden.

1. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen, wenn sie Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind, oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung, Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19 Erkrankten hatten oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben.

2. Die Gläubigen, die an der Messe teilnehmen, müssen einen Mindestabstand von mind. 1,5 Metern nach allen Richtungen einhalten.

3. Für alle Mitfeiernden ist die Verwendung einer eigenen Mund-Nasen-Bedeckung ab 09.12.2020 verpflichtend, auch am Platz. Bitte desinfizieren Sie beim Betreten und Verlassen der Kirchen die Hände. Desinfektionsmittel stehen am Eingang der einzelnen Kirchen zur Verfügung.

4. Gesperrte Kirchenbänke dürfen nicht betreten werden. Es dürfen nur die gekennzeichneten Plätze benutzt werden, wobei immer die Abstandsregel einzuhalten ist. Beim Betreten und Verlassen der Sitzplätze ist der Mindestabstand einzuhalten. Personen in häuslicher Gemeinschaft, Ehepaare und Familien dürfen nebeneinander Platz nehmen. Die Sitzplätze werden beginnend mit der ersten Bank nach hinten eingenommen.

5. Während der Messe findet keine Opfersammlung statt. Ein Opferkörbchen wird am Eingang bereitgestellt und die Spende am Ende des Gottesdienstes eingelegt.

6. Die Mundkommunion ist nicht möglich. Die Gläubigen, die die Kommunion empfangen möchten, bleiben an ihrem Platz stehen. Der Pfarrer wird zu ihnen kommen und die Kommunion spenden.

7. Es liegen bis auf weiteres keine Gebetbücher aus. Das persönliche Gotteslob ist mitzubringen.

8. Bei allen Gottesdiensten gilt ab 09.12.2020 ein Gesangsverbot.

9. Nach dem Gottesdienst verlassen die Gläubigen einzeln nacheinander ihren Sitzplatz, beginnend mit den letzten Reihen. Nochmalige Desinfektion der Hände wird empfohlen.

10. Für Gläubige, die auf diese Weise nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, oder die wegen ihres Alters (über 65) oder wegen Vorerkrankungen zur sog. „Risikogruppe“ gehören und zu der Einschätzung kommen, nicht an der Sonntagsmesse teilzunehmen, jedoch sich über Medien (Fernsehen, Radio oder andere Kommunikationsmittel. Per Livestream unter www.bistum-regensburg.de, aus dem Dom in Regensburg) oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt.

11.. Beerdigungen dürfen auf dem Friedhof nur im engsten Familienkreis mit maximal 25 Personen stattfinden. Es ist auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und den Mindestabstand zu achten. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe.

Pfarrkirche Neukirchen zu St. Christoph:
Die heilige Messe findet in der Pfarrkirche jeden Sonntag um 9.00 Uhr statt. Um einen Überblick zu bekommen und gegebenenfalls niemanden wegschicken zu müssen, werden die Pfarrangehörigen gebeten, sich für die Mitfeier der Messe an Sonn und Feiertagen im Pfarrbüro anzumelden. Die Anmeldung für die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen kann telefonisch unter Tel 09658/366 im Pfarrbüro oder per E-Mail neukirchenst.christoph@web.de erfolgen. Anmeldungen können jeweils nur bis Freitag 12.00 Uhr berücksichtig werden. Die Teilnehmerzahl ist 67.

Filialkirche Waldkirch:
Die Vorabendmesse wird in der Filiale Kirche Waldkirch jeden Samstag, um 19.00 Uhr gefeiert. Anmeldungen nimmt Herr Martin Vogl unter der Telefonnummer 09658/685 an jedem Freitag von 9.00 Uhr bis 17 Uhr entgegen.
Die Teilnehmerzahl ist 22.

Kirche Neuenhammer:
Die heilige Messe findet in Neunhammer jeden Sonntag um 10.30 Uhr statt. Anmeldung bei Frau Monika Lang, unter der Telefonnummer 09658/638 jeden Samstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist 16
Jeden Mittwoch wird in unserer Pfarrkirche eine hl. Messe gefeiert. Die Gläubigen können an dieser Messe unter Einhaltung der obigen Regeln teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die heilige Messe in den Kapellen Brünst und Georgenberg entfällt bis auf weiteres.