Wichtige Informationen für die Pfarrgemeinderats-Wahl am 20.03.2022
25.02.2022

Allgemeine Briefwahl: Der Pfarrgemeinderat hat sich für die Pfarrgemeinderats-Wahl am 20.03.2022 als „Allgemeine Briefwahl“ entschieden.

Die Briefwahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl werden von 25.02.2022 bis 28.02.2022 verteilt. Wahlberechtigte Pfarrangehörige die bis 28.02.2022 keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten sich im Pfarramt zu melden.

Die Wahlunterlagen müssen dem Pfarramt bis spätestens 20.03.2022, 14.00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlunterlagen sind ungültig. Die Wahlunterlagen können postalisch (bitte frankieren), im Briefkasten am Pfarrhof, bei den Gottesdiensten im Kollekten-Körbchen oder persönlich während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro zurückgegeben werden.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in der Pfarrei haben.
1. Jede (r ) Wähler(in) hat 10 Stimmen, es dürfen nicht mehr als 10 Namen angekreuzt werden.
2. Jede ( r ) Kandidat(in) kann nur eine Stimme erhalten.
3. Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.

Liebe Pfarrangehörige,
wir laden Sie alle herzlich ein, an der Pfarrgemeinderatswahl teilzu-nehmen. Mit Ihrer Stimmabgabe bekunden Sie Ihr Interesse an einer lebendigen Pfarrgemeinde und zeigen, dass Ihnen Mitverantwortung in der Kirche ein Anliegen ist. Der Wahlausschuss der Pfarrgemeinderats-wahl bedankt sich im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Wahlbeteiligung.
Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass sich folgende Pfarrei-mitglieder als Kandidatinnen bzw. Kandidaten für die Pfarrgemeinde-ratswahl zur Verfügung gestellt haben:

Kandidaten/-innen für die Pfarrgemeinderatswahl

Bock Maria
Götz Robert
Helgert Jasmin
Helgert Katharina
Lang Bernhard
Maurer Christine
Schieder Michael
Stahl Michael
Thalhauser Anja
Träger Konrad
Winklmann Petra

Liebe Kandidatinnen und Kandidaten, im Namen der Pfarrei bedankt sich der Wahlausschuß für Ihre Bereitschaft zur Kandidatur.

Wahlanfechtung:
Binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim Pfarrer schriftlich unter Vorlage von Beweisen angefochten werden.