DJK Neukirchen zu St. Christoph
Ein gesunder Geist in einem gesunden KörperWebsite: www.facebook.com/DJKNeukirchen?locale=de_DE Gründungsjahr: 1950
1. Vorsitzender: Anton Haider
Stellvertretender Vorsitzender: Tobias Wüst
3. Vorsitzender: Max Woppmann
Schriftführer:Johannes Haider
Kassier: Martin Holfelder
Jugendleiter: Christoph Böhmler und Markus Woppmann
Sportleiter: Thomas Wittmann
Der Geistliche Beirat: Pfarradministrator John Subash Vincent
Abteilung: Fußball
Mannschaften: 1. und 2. Mannschaft: Spielgemeinschaft mit dem TSV Waidhaus und dem SV Pfrentsch
Mehrere Jugendmannschaften in Spielgemeinschaften mit dem FSV Waldthurn und dem TSV Flossenbürg
Vor dem Rathaus nach dem Aufstieg der "Ersten Mannschaft" in die Kreisklasse Ost, mit Bürgermeister Johann Maurer, 2008.
Eintrag der "Ersten Mannschaft" in das Goldene Buch nach dem Aufstieg in die Kreisklasse Ost, 2008.
Einweihung des neuen Sportheims durch Pfarrer Julius Johnrose im Jahr 2018.
Das DJK-Sportheim
- Der Verein will sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung der Jugendlichen nach der Botschaft Christi dienen.
- Er versteht sich als Bildungsgemeinschaft für seine Mitglieder. Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der DJK- Sportjugend anerkennt.
- Er bemüht sich um die Erziehung und Bildung seiner Mitglieder, in Freizeit und Geselligkeit, zu verantwortungsbewußten Christen und Staatsbürgern, zur Achtung der Andersdenkenden und Wahrung der Würde des einzelnen in einer freien, rechtsstaatlichen, demokratischen Lebensordnung.
- Er fördert eine faire, kameradschaftliche Haltung unter den Sportlern.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Der Verein fördert den Leistungs- und Breitensport durch die Errichtung von Sportanlagen.
- Die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, einschließlich sportlicher Jugendpflege, in den einzelnen Abteilungen und Sportarten.
- Die Sportpflege des Vereins richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Amateursports. Ausnahmen regeln sich nach den Bestimmungen des betr. Fachverbandes, im Einvernehmen mit dem DJK- Bundesverband.
- Die Bestellung geeigneter Übungsleiter und Übungsleiterinnen.
- Er sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz und entsprechende Maßnahmen zur Unfallverhütung, sportärztliche Untersuchung und Überwachung sowie fachgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung.
- Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft mitzutragen.
- Er vertritt die Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft.